Honorar
Heute kennen wir von fast allem den Preis, von nur wenigen Dingen den Wert.
- Oscar Wilde -
telefonisches Kennenlerngespräch: |
Psychotherapie/Einzelberatung: |
Paartherapie/Trennungsberatung: |
Familientherapie: |
Das Honorar begleichen Sie direkt am Ende der Sitzung per PayPal, via Sofortüberweisung oder in Bar. Eine Rechnung erhalten Sie im Anschluss per Email.
Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klient:in begründet sich auf das Dienstvertragsrecht §611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Gemäß §4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei.
Kostenerstattung:
Einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für die Einzeltherapie. Die Kostenübernahme bitte ich Sie vor der Therapie mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrem Kostenträger abklären. Eine Inrechnungstellung in voller Höhe findet auch dann statt, wenn Ihre private Krankenversicherung oder sonstige Kostenträger die Kosten nicht oder nur teilweise erstattet.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen idR nicht übernommen.
Eine Familientherapie kann uU durch das Jugendamt (mit-)finanziert werden.
Das Honorar, bzw. der Eigenanteil für psychotherapeutische Behandlungen, kann außerdem als außergewöhnliche Belastung/Gesundheitskosten in ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
Vorteile Selbstzahler:innen:
Sie können in der Regel sofort mit der Therapie beginnen und müssen keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Außerdem bleibt Ihr Anliegen anonym, d.h. es gibt keine Einträge in Ihrer Akte bei Ihrer Krankenversicherung und damit keine Erkrankungen, die lebenslang gespeichert werden. Es gibt dadurch keine mögliche Stigmatisierung durch Versicherungen oder bei der Verbeamtung.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie präventiv möglichen Folgeerkrankungen vorbeugen und nicht warten müssen, bis es Ihnen schlechter geht.
Terminabsagen/Ausfallhonorar:
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, möchte ich Sie bitten, Folgendes zu beachten:
- Nicht abgesagte Termine: das Honorar ist im vollem Umfang fällig
- Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin: 50% des Honorars ist fällig
- Rechtzeitige Absagen, mehr als 24 Stunden vor dem Termin: das Honorar entfällt
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn Sie ohne Ihr Verschulden am Erscheinen verhindert sind, z.B. im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls.